Ausbildung

Der FSC führt jedes Jahr Anfänger-Lehrgänge zum Erwerb der Fallschirmspringer-Lizenz durch. Die erfahrenen Ausbilder haben selbst eine hohe Zahl von Absprüngen absolviert und sind nach dem neuesten Wissensstand qualifiziert. Selbstverständlich stellt der Verein die notwendige Ausrüstung zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere 9 moderne Flächenfallschirme, die sich durch beste Steuerfähigkeit, geringe Sink- und Landegeschwindigkeit und ein Maximum an Öffnungssicherheit auszeichnen. Zudem sind die Fallschirmsysteme mit computergesteuerten Sicherheitsöffnungs-Automaten vom Typ CYPRES ausgestattet.

Im Kurs starten wir mit einer Platzbegehung, um das Umfeld und den Flugplatz mit seinen geographischen Besonderheiten genau kennenzulernen. Das dient der sicheren Orientierung im späteren Schirmflug.
Es folgt das Kennenlernen der Fallschirmausrüstung mit ihren gesamten Funktionen. Anschließende Bodenübungen machen die erforderlichen Abläufe vor, während und nach dem Sprung anschaulich. Themen sind z. B.: Verhalten im Flugzeug, Aussteigeübungen, Körperhaltung nach dem Absprung, kontrolliertes Verhalten nach Öffnung des Schirms, Notverfahren bei Komplikationen, Einteilung des Schirmfluges bis zur sicheren Landung.

Überhaupt steht bei der Vermittlung der Lerninhalte, auch mit schriftlichem Material und per Video, der Aspekt Sicherheit im Vordergrund.
Erst wenn diese Grundlagen geschaffen sind, kommt der erste Sprung.

Ausbildungskurse werden im direkten Kontakt bei ausreichender Anzahl Interessierter organisiert.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: (Ansprechpartnerin Ralf Zimmer), um mögliche Termine
in Erfahrung zu bringen oder weitere Informationen über eine Fallschirmspringer-Ausbildung zu erhalten.

Folgende Unterlagen benötigen sie:
Sie müssen zum Start der Ausbildung vorliegen
(für alle Ausbildungsmethoden):
– Fotokopie des Personalausweises (1:1 beide Seiten)
– Fotokopie (des Führerscheines, wenn er nach 1974 ausgestellt wurde, ersatzweise ein Nachweis über die Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (Sofortmaßnahmen) (1:1 beide Seiten)
– Drei aktuelle Paßbilder
– Tauglichkeitszeugnis (Attest) eines Arztes, aus dem die gesundheitliche Tauglichkeit zum
Fallschirmspringen hervorgeht, Formulare sind hier erhältlich
– Bei Minderjährigen: Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (die Ausbildung kann ab dem 16. Lebensjahr begonnen werden)
– Alle jeweils benötigten Papiere müssen bei Beginn der Ausbildung, also am ersten Tag, vollständig vorhanden sein!
Sie finden die Vorlagen im Downloadbereich.

Lesen Sie bitte auch hierzu unsere Ausbildungs-FAQs.